top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leon Pictures – Foto- und Videografie
Stand: 15. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Leon Pictures, Inhaber Leon Althuber, Pfarrgasse 5/3, 4240 Freistadt, Österreich.
Kontakt:

Leon Pictures bietet Foto- und Videodienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen an. Dazu zählen insbesondere Hochzeitsfotografie und Hochzeitsvideografie, Einzel- und Paarshootings, Eventbegleitungen, Unternehmensvideos, Werbevideos, Social-Media-Inhalte sowie weitere Foto- und Videoproduktionen.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, sofern für einzelne Kundengruppen keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gelten. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB im jeweiligen Umfang vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Leon Pictures sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald Leon Pictures einen Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit Zustimmung des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnt. Bei einer direkten Onlinebuchung kommt der Vertrag nach Maßgabe des jeweiligen Buchungsvorgangs zustande.
Der vereinbarte Leistungsumfang, der Termin, der Preis sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Buchung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, können gesondert verrechnet werden. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Aufnahmezeit, weitere bearbeitete Fotos, zusätzliche Videos, nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Anfahrten.
Zeitangaben, Liefertermine und sonstige Leistungsmerkmale werden nach Möglichkeit im individuellen Angebot festgehalten. Abweichungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, soweit gesetzlich erforderlich.
4. Preise und Umsatzsteuer
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Der für den Auftrag vereinbarte Gesamtpreis ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die nachträglich beauftragt werden, werden gesondert verrechnet.
Allfällige Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten werden im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung mit dem Kunden vereinbart.
5. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Gesamtbetrag ist grundsätzlich am Tag der Durchführung des vereinbarten Auftrags fällig, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Leon Pictures verlangt grundsätzlich weder eine Vorauszahlung noch eine Anzahlung.
Bei mehrtägigen Aufträgen oder umfangreichen Produktionen kann im individuellen Angebot eine gesonderte Zahlungsregelung vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Notwendige und gesetzlich zulässige Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen können dem Kunden verrechnet werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig übermittelt werden.
Dazu zählen insbesondere Angaben zum Veranstaltungsort, zum zeitlichen Ablauf, zu gewünschten Motiven, zu Ansprechpersonen und zu besonderen Anforderungen.
Der Kunde sorgt dafür, dass Leon Pictures Zugang zu den vereinbarten Aufnahmeorten erhält und die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind.
Erforderliche Genehmigungen, Zutrittsberechtigungen und Zustimmungen Dritter sind vom Kunden einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, können den vereinbarten Zeitplan und Leistungsumfang beeinflussen.
7. Hochzeiten und Veranstaltungen
Bei Hochzeiten, Veranstaltungen und vergleichbaren Aufträgen ist der Kunde dafür verantwortlich, Leon Pictures rechtzeitig über den geplanten Ablauf und relevante Änderungen zu informieren.
Leon Pictures bemüht sich, die vereinbarten wichtigen Momente und Motive bestmöglich festzuhalten. Eine Garantie dafür, dass jede einzelne Person, jede Situation oder jeder spontane Moment aufgenommen wird, kann aufgrund des dynamischen Ablaufs einer Veranstaltung nicht übernommen werden.
Änderungen im Ablauf, Einschränkungen durch Veranstaltungsorte, andere Dienstleister, Gäste, Wetterbedingungen oder behördliche Vorgaben können die fotografischen und filmischen Möglichkeiten beeinflussen.
Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit bedarf einer entsprechenden Vereinbarung und kann zusätzliche Kosten verursachen.
8. Unternehmensvideos, Werbung und Social Media
Bei Unternehmensvideos, Werbeproduktionen und Social-Media-Inhalten richten sich Konzept, Format, Umfang, Lieferform und Nutzungsrechte nach dem individuellen Angebot.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Logos, Texte, Musik, Marken, Bilder und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Freigaben für Texte, Inhalte, Personen, Marken und sonstige Angaben liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit diese von ihm bereitgestellt oder ausdrücklich von ihm freigegeben wurden.
Nachträgliche Änderungen am bereits freigegebenen Konzept oder zusätzliche Bearbeitungswünsche können gesondert verrechnet werden.
9. Künstlerische Gestaltung und Bearbeitung
Leon Pictures erbringt Foto- und Videoleistungen im Rahmen der eigenen fachlichen und künstlerischen Gestaltung.
Bildauswahl, Bildbearbeitung, Farbgestaltung, Schnitt, Musikabstimmung und filmische Umsetzung erfolgen nach dem vereinbarten Stil und Leistungsumfang.
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher unbearbeiteter Fotos, Rohvideos, Projektdateien oder sonstiger Arbeitsdateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Subjektive Geschmacksunterschiede stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde und keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
10. Lieferung und Aufbewahrung von Dateien
Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Form, beispielsweise über einen Downloadlink, eine Onlinegalerie oder einen Datenträger.
Der voraussichtliche Lieferzeitraum wird nach Möglichkeit im Angebot oder bei der Auftragsbestätigung festgehalten. Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Leon Pictures liegen, können zu einer angemessenen Verschiebung führen.
Der Kunde ist nach Erhalt der Dateien für deren eigene Sicherung und Archivierung verantwortlich. Es wird empfohlen, mehrere Sicherungskopien anzulegen.
Leon Pictures schuldet keine unbegrenzte Speicherung der gelieferten oder unbearbeiteten Dateien. Eine allfällige Aufbewahrungsdauer richtet sich nach den Angaben in der Datenschutzerklärung, dem individuellen Angebot und den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von Leon Pictures erstellten Fotos, Videos und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Kunde jene Nutzungsrechte, die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.
Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Veröffentlichung in anderen Medien oder Verwendung für Werbung ist nur im Umfang der eingeräumten Rechte zulässig.
Die Weitergabe von unbearbeiteten Dateien, die Entfernung von Urheberhinweisen oder die Nutzung entgegen vereinbarter Einschränkungen ist nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
12. Musik, Fremdmaterial und Rechte Dritter
Bei der Verwendung von Musik, Stockmaterial, Schriften, Grafiken oder sonstigen Drittinhalten sind die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten.
Soweit Leon Pictures Material bereitstellt, erfolgt dessen Verwendung im Rahmen der dafür bestehenden Nutzungsrechte.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Materialien verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass erforderliche Rechte und Genehmigungen für den vereinbarten Verwendungszweck vorliegen.
Bei Veröffentlichungen auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder anderen sozialen Netzwerken können zusätzliche Plattformbedingungen gelten. Eine uneingeschränkte Nutzung von Musik oder Drittmaterial auf sämtlichen Plattformen kann daher nicht garantiert werden.
13. Veröffentlichung zu Referenz- und Werbezwecken
Leon Pictures veröffentlicht Fotos, Videos oder Ausschnitte aus Aufträgen zu Werbe-, Portfolio- oder Referenzzwecken nur, wenn dafür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
Soweit dafür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Ablehnung einer freiwilligen Einwilligung berührt den Auftrag grundsätzlich nicht.
Bei Personenaufnahmen sind die geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Eine Auftragserteilung allein stellt keine pauschale Einwilligung sämtlicher abgebildeter Personen zur Veröffentlichung dar.
14. Stornierung durch den Kunden
Stornierungen müssen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Leon Pictures eingeht.
Für die vertragliche Stornierung gelten folgende Bedingungen:

  • Mehr als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: Der Auftrag kann kostenlos storniert werden.

  • Innerhalb der letzten 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: Es ist eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamtpreises vorgesehen.

  • Nichterscheinen ohne vorherige Absage: Erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin nicht und hat er den Auftrag nicht vorher abgesagt, ist eine Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises vorgesehen.

Die vorstehenden Gebühren gelten nur, soweit sie im konkreten Vertragsverhältnis gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart sind. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Eine doppelte Verrechnung von Stornogebühr und Schadenersatz für denselben Umstand erfolgt nicht.
Diese Stornoregelung betrifft nicht die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts, für die keine vertragliche Stornogebühr verlangt werden darf.
15. Terminverschiebung und Absage durch Leon Pictures
Wünscht der Kunde eine Terminverschiebung, ist diese so früh wie möglich mitzuteilen. Eine Verschiebung bedarf der Zustimmung von Leon Pictures und richtet sich nach der Verfügbarkeit.
Kann Leon Pictures einen Auftrag aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, nicht durchführen, wird der Kunde so früh wie möglich informiert.
Beide Seiten bemühen sich in diesem Fall um einen geeigneten Ersatztermin, sofern dies möglich und zumutbar ist. Ist eine Durchführung auch zu einem Ersatztermin nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen rückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für nicht schuldhaft verursachte Ereignisse wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
16. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Verbraucherverträgen
Verbrauchern können bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zustehen.
Soweit ein solches Rücktrittsrecht besteht, beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsabschluss bei Dienstleistungen. Die gesetzlichen Voraussetzungen, Ausnahmen und Informationspflichten sind im jeweiligen Einzelfall maßgeblich.
Die vertragliche Stornoregelung in Abschnitt 14 schränkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht ein.
Beginnt Leon Pictures eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits innerhalb einer laufenden Rücktrittsfrist, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Leistungsbeginn und für allfällige Zahlungsverpflichtungen im Rücktrittsfall.
Ob bei einem konkreten, terminbezogenen Foto- oder Videoauftrag eine gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht greift, ist anhand der jeweiligen Leistung und der gesetzlichen Voraussetzungen zu beurteilen. Eine solche Ausnahme wird nicht pauschal für sämtliche Aufträge behauptet.
17. Haftung und Gewährleistung
Leon Pictures haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die schuldhaft verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Für technische Ausfälle, Datenverluste oder Störungen, die trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, haftet Leon Pictures nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
18. Datenschutz und Bildrechte
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren österreichischen Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauer, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website von Leon Pictures enthalten.
Die erforderlichen Rechte und Einwilligungen für die Aufnahme und Veröffentlichung von Personenbildern sind je nach Auftrag und Verwendungszweck gesondert zu beurteilen. Diese AGB ersetzen keine gegebenenfalls notwendige Einwilligungserklärung.
19. Beschwerden und alternative Streitbeilegung
Beschwerden können an leonpictures.at@gmail.com gerichtet werden. Leon Pictures bemüht sich um eine sachgerechte und zeitnahe Klärung.
Die gesetzlichen Rechte der Kunden bleiben unberührt. Ob eine Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung verpflichtend oder freiwillig ist, richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
20. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Unternehmern richtet sich der Gerichtsstand nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und einer wirksam vereinbarten Gerichtsstandsvereinbarung.
21. Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Leon Pictures und dem Kunden bleiben vorrangig, soweit sie wirksam getroffen wurden.
Diese AGB gelten in der jeweils wirksam vereinbarten Fassung.

bottom of page